T+1-Abwicklung von Aktien


T+1


Als klassischer Nachteil von Buy-Writes gilt die Möglichkeit, dass unerwünschte Kapitalertragssteuern auf zuvor erworbene Aktien anfallen können, wenn eine Optionszuteilung erfolgt. Die T+1-Aktienabwickung ermöglicht es Ihnen, Ersatzaktien zu kaufen, die Sie bei einer Optionszuteilung verwenden und so mögliche Kapitalerträge und eine höhere Steuerlast vermeiden können. Diese Strategie kann nützlich sein, wenn Sie Aktien, die von einer Optionszuteilung betroffen wären, weiter in Ihrem Konto halten möchten.

  • Wählen Sie bei US-Aktien die beschleunigte Abwicklung aus, sodass Sie Aktien erst nach Bekanntgabe der Zuteilung kaufen können und diese Aktien trotzdem rechtzeitig vor Abwicklung der Optionszuteilung in Ihrem Konto bereitstehen.

  • Die Auswahl der beschleunigten Abwicklung ist ganz einfach. Wählen Sie dazu einfach TPLUS1 als Orderroutingziel aus, bevor Sie Ihre Aktienkauforder übermitteln.



Wichtige Informationen zur T+1-Abwicklung:

  • Die T+1-Abwicklung ist nur für bestimmte Wertpapiertypen und nach unserem Ermessen verfügbar. Die zulässigen Wertpapiere können sich jederzeit ändern. Der ausführende Broker behält sich das Recht vor, die T+1-Abwicklung zu jedem Zeitpunkt und aus beliebigem Grund nicht anzubieten.
  • T+1-Abwicklungen werden in der Regel gegen eine verbundene Gesellschaft des ausführenden Brokers ausgeführt, die im Zusammenhang mit dieser Transaktion einen Gewinn oder Verlust erzielen kann.
  • Die T+1-Abwicklung kann unter Umständen für ein bestimmtes Wertpapier oder zu einem bestimmten Tag oder Zeitpunkt nicht verfügbar sein. Es ist beispielsweise möglich, dass der ausführende Broker keine Gegenpartei finden kann, die bereit ist, Aktien zur T+1-Abwicklung zu verkaufen.
  • Es ist möglich, dass Sie einen abweichenden oder unvorteilhafteren Kurs für Aktien erhalten, die Sie per T+1-Abwicklung erwerben (d. h. für eine nicht reguläre Abwicklungsmethode zahlen Sie gegebenenfalls mehr als den besten Kurs, der am Markt für eine Transaktion mit regulärer Abwicklung angeboten wird). Des Weiteren kommen gewisse Kursschutz-Vorschriften, die bei regulären Abwicklungen gelten, für T+1-Transaktionen nicht zur Anwendung.
  • T+1-Transaktionen hängen davon ab, dass Ihre Order die entsprechenden Bonitäts- und Risikovoraussetzungen und sonstigen regulatorischen Anforderungen erfüllt.
  • Die T+1-Abwicklung kann als Bestandteil einer Strategie zur Minimierung der Steuerbelastung verwendet werden. Wir bieten keine Steuerberatung an. Sie und Ihr Steuerbüro sollten prüfen, ob die Nutzung der T+1-Abwicklung zu den von Ihnen gewünschten steuerlichen Vorteilen führen würde.
  • Das TPLUS1-Orderroutingziel wird bei Kapitamaßnahmen in einem bestimmten Zeitfenster nicht angeboten. Dieses Zeitfenster beginnt jeweils fünf (5) Geschäftstage vor Wirksamkeit der Kapitalmaßnahem und endet fünf (5) Geschäftstage danach.
  • Bevor Sie das Routingziel TPLUS1 auswählen können, müssen Sie zunächst die Handelsberechtigung „USA (T+1-Abwicklungsprogramm)“ im Client Portal aktivieren.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.