RICHTLINIEN UND ANWEISUNGEN
Die Ausübung einer Option bedeutet, dass der Stillhalter der Option Gebrauch von seinem Recht macht, das zugrundeliegende Wertpapier zu kaufen (Call-Option) bzw. zu verkaufen (Put-Option). Optionen werden über das Optionsausübungsfenster ausgeübt, das Sie in der Trading-Plattform unter dem Menüpunkt „Handel“ finden.
Bitte beachten Sie: Sowohl die Ausübung als auch das Verfallenlassen einer Option ist unwiderruflich.
Um Lieferungen verfallender Optionen und Futures-Optionen zu vermeiden, müssen Sie Ihre Positionen vor Handelsschluss des letzten Handelstags verlängern (rollen) oder schließen.
Anfragen zum Ausüben und Verfallenlassen einer Option können (unabhängig davon, ob sie über das Optionsausübungsfenster eingehen oder per Ticket über das Mitteilungscenter der Kontoverwaltung übermittelt werden1) folgendermaßen eingereicht werden:
Bei Aktienoptionen an den folgenden Handelsplätzen: | Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen: | |
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Nordamerika | US-Optionsbörsen | 17:25 Uhr (EST) |
Montreal Exchange | 16:30 Uhr (EST) | |
Europa | Euronext | 17:50 Uhr (MEZ) |
Eurex (Deutschland und Schweiz) | 17:50 Uhr (MEZ) | |
IDEM | 17:50 Uhr (MEZ) | |
LIFFE | 17:50 Uhr (MEZ) | |
MEFF | 17:50 Uhr (MEZ) | |
Schweden | 17:50 Uhr (MEZ) | |
Asien/Pazifik | Australien | 16:25 Uhr (Australische Zeit/NSW) |
Japan | 15:30 Uhr (JST) (reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an) |
Hinweise:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass für bestimmte Produkte (z. B. OEX) frühere Fristen gelten. Diese sind abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Börse, an der das Produkt notiert ist. Ausübungsanfragen für diese Produkte sollten frühzeitig vor der Frist der Börse eingereicht werden, um sicherzustellen, dass der Broker die Börse rechtzeitig benachrichtigen kann.
Bei Futures-Optionen an folgenden Handelsplätzen: | Vorzeitige Ausübung |
Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen: | |
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Nordamerika | NYMEX | K. A. | 15:30 Uhr (EST) |
Nordamerika | GLOBEX/ECBOT | K. A. | 16:30 Uhr (EST) |
Japan | TSEJ | Ja | 15:30 Uhr (JST) (reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an) |
Der Broker unterstützt keine Optionsausübungen, Zuteilungen, Lieferungen oder anderweitigen Abwicklungsverfahren, die nach Einschätzung des Brokers zu unangemessenen Risiken oder betrieblichen Risiken/Schwierigkeiten führen würden. Zum Schutz vor solchen Szenarien im Vorfeld eines Verfallstags simuliert der Broker die Auswirkungen des Verfalls unter Annahme plausibler Kursszenarien und bewertet das Risikopotenzial jedes Kontos nach der Abwicklung. Wird in einem Depot auf Grundlage der voraussichtlichen Auswirkungen der Abwicklung eine Verletzung der vom Broker festgelegten Margin-Anforderungen festgestellt, so kann der Broker eine Reihe von Schutzmaßnahmen für dieses Konto ergreifen, wie zum Beispiel: Liquidieren fällig werdender Positionen am letzten Handelstag, Verfallenlassen (Nichtausübung) im Geld liegender Long-Optionspositionen, unmittelbares Liquidieren von Basiswertpositionen mit Lieferung an/nach dem letzten Handelstag der Option, Liquidieren von Positionen in dem Umfang, wie es zum Beheben des Margindefizits nach dem Verfallstermin erforderlich ist, und Beschränken der Handelstätigkeiten des Kontos auf Transaktionen, die zum Schließen von Positionen dienen.
Falls Sie einen Call-Spread (Long- und Short-Calls für den gleichen Basiswert) vor einem Ex-Tag des Basiswerts halten und falls Sie weder den Spread liquidiert noch den/die Long-Call(s) ausgeübt haben, behält sich IB das Recht vor: i) einen, mehrere oder alle Long-Call(s) auszuüben, und/oder ii) die Spreads ganz oder teilweise zu liquidieren (d. h. zu schließen) – wenn IB nach eigenem freiem Ermessen zu der Einschätzung kommt, dass: a) eine Zuteilung des/der Short-Calls wahrscheinlich ist und b) Ihr Konto grundsätzlich nicht über genügend Kapital verfügen würde, um die Verpflichtung zur Zahlung der Dividende oder die Margin-Anforderungen zu erfüllen. Falls IB den/die Long-Call(s) in diesem Szenario ausführt und Sie dem/den Short-Call(s) nicht zugeteilt werden, können Sie Verluste verzeichnen. Falls IB Ihre Spread-Position ganz oder teilweise liquidiert, können ebenfalls Verluste entstehen oder das Ergebnis Ihrer Anlage könnte nicht Ihrem Ziel entsprechen. Um einem solchen Szenario vorzubeugen, sollten Sie Ihr Optionsportfolio und Ihr Kontokapital vor Ex-Tagen von Basiswerten genau prüfen und Ihr Konto entsprechend verwalten und Ihre Risiken ggf. mindern.
Weitere Einzelheiten und Beispiele zu Lieferungsbeschränkungen finden Sie hier.
Im Optionsausübungsfenster können Sie entweder (i) eine Option vor dem Verfallstag ausüben oder (ii) der entsprechenden Clearingstelle „gegenteilige Absichten“ (Contrary Intentions) zu den gehaltenen Optionen mitteilen, z. B. der Options Clearing Corporation (OCC) bei Optionen, die von US-amerikanischen Börsen stammen. Das Optionsausübungsfenster ist außerdem zu verwenden, wenn Sie die Clearingstelle anweisen möchten, entgegen ihrer üblichen Verfahrensweise eine Option an einem Verfallstermin (z. B. „Expiration Friday“ bei US-amerikanischen Optionen) auszuüben. Wenn Sie Ihre Optionen nicht manuell über das TWS-Optionsausübungsfenster anpassen, folgen die Clearingstellen automatisch den folgenden Verfahrensweisen:
Bei Optionen, die an US-Optionsbörsen gehandelt und durch die Options Clearing Corporation (OCC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem Broker „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Optionen, die an kanadischen Börsen gehandelt und über die Canadian Derivatives Clearing Corporation (CDCC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen der CDCC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Eurex gehandelt und über die Eurex Clearing AG (ECC) abgewickelt werden: |
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Sie müssen der ECC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Liffe gehandelt und über das London Clearing House (LCH) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem LCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Bei Aktienoptionen, die an der Euronext gehandelt und über Clearnet SA (CNET) abgewickelt werden: |
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Bei Aktienoptionen, die an der SEHK gehandelt und über das SEHK Options Clearing House (SEOCH) abgewickelt werden: |
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Sie müssen dem SEOCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie
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Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.
Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.
Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.
Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.
Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.
Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.