Festverzinsliche Wertpapiere Europa

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PROVISIONEN

Anleihen

Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.

Flagge der Europäischen Union

Europa

Handelswert Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Handelswert ≤ 50.000 1 0,1 % × Handelswert (10 bps) 2,00 EUR Keine
Handelswert > 50.000 bis ≤ 5.000.000 1 0,035 % × Handelswert (3,5 bps) 2,00 EUR Keine
Handelswert > 5.000.0001 0,015 % × Handelswert (1,5 bps) 2,00 EUR Keine
Europa – Unternehmensanleihen
Handelswert (EUR) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 EUR Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 EUR 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
Handelswert (CHF) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 CHF Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 CHF 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
Handelswert (MXN) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 MXN Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 MXN 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
Handelswert (SGD) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 SGD Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 SGD 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
Handelswert (ZAR) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 ZAR Handelswert 0,1 % × Handelswert (10 bps) 3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Handelswert > 10.000 ZAR 0,025 % × Handelswert (2,5 bps) 3, 4 Keine Keine
Flagge der Europäischen Union

Großbritannien

UK – Gilts und alle anderen UK-Anleihen
Nennwert (GBP) Provisionen Mindestgebühr Maximalgebühr
Die ersten 10.000 GBP Handelswert 0,1 % × Nennwert (10 bps)3, 4 Keine Keine
Zusätzlicher Nennwert > 10.000 GBP 0,025 % × Nennwert (2,5 bps)3, 4 Keine Keine

Europa – Externe Gebühren

Externe Gebühren werden unverändert weitergegeben.2

Euronext Bonds

EBS Bond

Offenlegungen

  1. Handelswert = Nennwert × Preis in Prozent / 100.
    Beispiel:
    Nennwert = 8000 EUR.
    Preis = 106,62 %
    Gesamtwert = 8000 × 106,62 / 100 = 8529,60
    0,1 % Provision = 8529,60 × 0,001 = 8,53 EUR
  2. Die Börse erhebt eine Gebühr von 2,00 EUR pro Order für jede Order, die über das von der Börse festgelegte 5:1-Verhältnis zwischen Orders und Ausführungen hinausgeht. In diesem Verhältnis werden neue und geänderte Orders berücksichtigt, jedoch keine Stornierungen.
    Beispiel:
    Es werden vier Orders übermittelt und jede wird einmal geändert. Es erfolgt eine Ausführung und es wird eine Gebühr von 6,00 EUR erhoben. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
    4 Orders + 4 Änderungen = 8 Orders gegenüber 1 Ausführung. Daraus ergibt sich ein Verhältnis von Orders zu Ausführungen von 8:1.
    Die Differenz zwischen unserem Verhältnis von 8:1 und dem seitens der Börse zulässigen Verhältnis von 5:1 beträgt 3 (8:1 - 5:1 = 3).
    3 × 2,00 EUR = 6,00 EUR
  3. 1 Basispunkt = 0,0001 USD
  4. Provisionen sind gestaffelt. Beispiel: Für die ersten 10.000 USD Nennwert wird eine Provision von 0,1 % erhoben. Für Nennwertbeträge, die über 10.000 USD hinausgehen, werden 0,025 % berechnet.

  • Die Gebührenstaffelungen werden angesetzt auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens, wobei alle Aktien, Optionsscheine und ETF-Anteile einbezogen werden. Die Berechnung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Trades, sondern einmal täglich. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen am ersten Handelstag nach dem Überschreiten einer Staffelungsgrenze wirksam. Nur Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, Geschäfts- und Broker-Konten wird das Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Im Rahmen der gestaffelten Provisionsmodelle von IBKR ist nicht unbedingt eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IBKR an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IBKR möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IBKR an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IBKR von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IBKR weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000 USD und 10.000 USD Nennwert kommen zur Ausführung. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und die verbleibenden 10.000 USD an Nennwert werden ebenfalls ausgeführt. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen à 10.000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden im Rahmen der Berechnung von Order-Mindestgebühren als neue Order angesehen. >
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.