Steuerinformationen und Steuermeldungen – USA – Erstantrag & Datenerfassung

SteuerinformationenSteuerinformationen

Steuerinformationen und Steuermeldungen

In den USA ansässige Personen und Organisationen

Erstanmeldung & Datenerhebung


Alle Personen mit einer US-Staatsbürgerschaft, Greencard oder einem anderweitigen rechtlichen Wohnsitz in den USA werden vom IRS als US-Personen angesehen und sind zur Vervollständigung des Formulars W-9 (Anforderung der Steueridentifikationsnummer und Bestätigung des Steuerzahlers) verpflichtet, wenn sie einen Kontoeröffnungsantrag stellen. Organisationen, die in den USA gegründet wurden oder in den USA tätig sind, werden ebenfalls als US-Personen angesehen. Wenn Sie eine natürliche Person sind, geben Sie bitte Ihre Sozialversicherungsnummer (SSN) an. Für Organisationen wird die Arbeitgeberidentifikationsnummer (EIN) benötigt.

In den USA ansässige ausländische Personen müssen ebenfalls das Formular W-9 ausfüllen und eine Sozialversicherungsnummer (SSN) angeben. Ansässige ausländische Personen werden dann als in den USA zu Steuerzwecken ansässig erachtet, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: die Person hat einen rechtmäßigen Hauptwohnsitz und verfügt über eine „Greencard“ (Resident Alien Registration Card) oder die Person ist eine natürliche Person mit einem gültigen Visum (kein Einwanderungsvisum), die für einen bestimmten Zeitraum in den USA ansässig ist und die Kriterien für eine „erhebliche Präsenz“ (Substantial Presence) erfüllt. Für weitere Informationen, siehe IRS-Publikation 519, US-Steuerhandbuch für ausländische Personen.

Im Allgemeinen ist bei Konten von US-Personen oder -Organisationen kein US-Steuereinbehalt erforderlich. Der IRS kann uns unter Umständen jedoch anweisen, Steuern auf Dividenden, Zinsen, Ausgleichszahlungen (Payments in Lieu) und Handelserlöse in Konten von US-Personen oder -Organisationen einzubehalten.


Hinweis:

Hinweis zum IRS Circular 230: Diese Angaben werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Steuerberatung dar. Sie dienen daher nicht der Vermeidung von Strafen/Bußen infolge einer Verletzung nationaler, bundesstaatlicher, regionaler oder anderer Steuergesetze und Vorschriften. Ebenso wenig sind sie dazu geeignet, Steuerprobleme zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.